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AKTUELLE BEITRÄGE


 Der neue Tarifvertrag 2026 für den öffentlichen Dienst

Die Entgelte steigen insgesamt um 5,8 Prozent, aufgeteilt in 3 Erhöhungsschritte über eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028.

Am 1. April 2026 steigt das Einkommen um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. 

Am 1. März 2027 erfolgt eine weitere Steigerung um 2 Prozent und am 1. Januar 2028 nochmals um 1 Prozent. 

Neben den Lohnsteigerungen gibt es weiterhin Verbesserungen bei den Schichtzulagen.

Die Zulage für Schichtdienste steigt auf monatlich 100 Euro.

Die Wechselschichtzulage steigt auf 200 Euro im Monat.

Beschäftigte in Teilzeit die im Schicht- oder Wechselschichtdienst tätig sind, können  Zuschläge für Überstunden die nicht direkt ausgeglichen werden, zukünftig ab der ersten Stunde  und nicht erst ab Erreichen der vollen Wochenarbeitszeit ausbezahlt bekommen.


2022-09-10

Bitte was? Parken nur mit Jobticket!?

Beitrag vom 03.03.2021
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Köln – Jobticket wird Parkberechtigung für alle.
So lautet die am 26.02.2021 veröffentlichte Überschrift im Intranet.
Unser Polizeipräsident gibt bekannt, dass das Parken auf den Flächen der unterschiedlichen Liegenschaften des Präsidiums nur noch mit einem Abo des „Jobtickets“ möglich ist.

20210303_Parken nur mit Jobticket.jpgAber, Moment mal: Ich parke mit meinem Privat-PKW da, weil ich eben kein Jobticket benötige – bzw. da aufgrund des Schichtdienstes der ÖPNV mich nicht zu den vorgesehenen Zeiten zu meiner Dienststelle fährt. Und wenn der ÖPNV fährt, dann mit einem doppelt- bis dreifachem Zeitaufwand.
Hinzu kommt, dass man nach einem Spätdienst mit den eventuell angefallenen Schreibarbeiten erst bis zu zwei Stunden später das Wachgebäude verlässt. Und dann soll der ÖPNV gegen 23:00 Uhr mich noch schnell nach Hause bringen…?

Entschuldigen Sie bitte Herr Polizeipräsident, das ist fernab der Realität!

Die Kolleginnen und Kollegen des Schichtdienstes werden jetzt „genötigt“, ein Abonnement des Jobtickets abzuschließen – ohne dieses zu benötigen – ohne eine Parkplatzgarantie im eigenen Parkhaus? Damit das PP Köln als „Groß-Kunde“ bestehen bleibt?
Herr Polizeipräsident, da ist es günstiger zum Beispiel im Bereich des Präsidiums andere Parkflächen mit einer Tagesgebühr von 3.00 Euro zu benutzen!

Der Schichtdienst kann nun mal nicht den ÖPNV so nutzen, wie die Kolleginnen und Kollegen des Tagesdienstes! Zu den Kernzeiten des Tagesdienstes fährt alle 10 Minuten eine S-Bahn und noch häufiger die Straßenbahn – für den Schichtdienst vor 06:00 Uhr und nach 22:00 Uhr jedoch maximal alle 30 Minuten. Sollte die Fahrt noch mit einem Umstieg (oder mehreren) verbunden sein, ist eine Nutzung schier unmöglich. Wo bliebe da die Fürsorgepflicht des Dienstherrn?
Wir wollen hier auch nicht eine Neid- oder Konkurrenzdiskussion zwischen Tages- und Schichtdienst eröffnen, denn auch der Tagesdienstler (z. B. aus der Eifel), der aus erheblichen Zeitgründen mit seinem Pkw fährt, braucht eine Parkmöglichkeit und nicht das Jobticket.

FLINK fordert und setzt sich für andere Lösungen ein.
Der Vorschlag – das hineinpressen von Kollegen*innen in das Jobticket - wie im Intranet veröffentlicht ist schlichtweg ABGELEHNT und nicht hinzunehmen!

Webmaster - 14:48:33 @ | 176 Kommentare